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Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH an die Aktionäre der METRO AG
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH zum Erwerb sämtlicher nicht von ihr unmittelbar gehaltenen Aktien der METRO AG vorgesehen ist.
Um Zugang zu dieser Internetseite zu erhalten, werden Sie gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen.
Am 5. Februar 2025 hat die EP Global Commerce GmbH (die "Bieterin") ihre Entscheidung getroffen, den Aktionären der METRO AG anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nicht von ihr gehaltenen Aktien der METRO AG zu erwerben (das "Delisting-Erwerbsangebot"). Auf dieser Internetseite finden Sie die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin vom 5. Februar 2025 zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß §§ 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG, 10 Abs. 1 und 3 WpÜG. Auch die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot werden auf dieser Internetseite bekanntgegeben, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot gestattet hat.
Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des BörsG, des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung). Das Delisting-Erwerbsangebot wird sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft beziehen und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf‑ oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Aktionäre der METRO AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Erwerbsangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten von Amerika von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Rule 12 des Exchange Acts registriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der Tier‑1‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act sowie darunter erlassener Regelungen und Verordnungen und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Aktionäre der METRO AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Für Aktionäre der METRO AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der METRO AG um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die in einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Handelsregister eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der METRO AG haben. Es ist für Aktionäre der METRO AG daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der METRO AG ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten von Amerika rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der METRO AG erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der METRO AG noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der METRO AG dar; sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Bilanzierungs- oder sonstige Beratung oder als Empfehlung von der Bieterin zu verstehen; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung der Bieterin. Die endgültigen Regelungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich möglich, vor.